Einschulung
Hier finden Sie Termine und Infos rund um die Einschulung für das Schuljahr 2023/2024:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Vorschulkinder!
Ihr Kind besucht aktuell das letzte Jahr im Kindergarten. Allgemein werden Kinder, die bis zum 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben, zum 01.08.2023 schulpflichtig und müssen im Herbst des Vorjahres an einer Grundschule angemeldet sein.
Kinder, die nach dem 30.09.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter / die Schulleiterin in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem Gesundheitsamt des Kreises Düren.
Für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie gesondert eine Einladung vom Gesundheitsamt.
Das Anmeldeverfahren an unserer Schule sieht folgendermaßen aus:
Am Mittwoch, dem 21.09.2022 um 19.00 Uhr findet in der Aula der GGS Gey (Hormer Straße 5, 52393 Hürtgenwald) ein erster Infoabend für alle Eltern und Erziehungsberechtigte der Schulneulinge statt. An diesem Abend werden ebenso alle Anmeldformulare und Unterlagen an die Eltern ausgehändigt.
An einem der folgenden Anmeldetage können Sie Ihr Kind bei uns im Schulsekretariat (1. Etage; Telefon 02429/1228) persönlich anmelden. Bringen Sie bitte hierfür die ausgefüllten Anmeldeformulare, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde und den Impfausweis des Kindes mit.
Montag, den 17. Oktober 2022, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, den 18. Oktober 2022, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 20. Oktober 2022, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Am 21. November 2022 ist angedacht, wieder ein Schulspiel mit den Schulneulingen durchzuführen, damit wir die Kinder ein erstes Mal kennenlernen können. Eine gesonderte Einladung hierfür erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dementsprechend sollen die Kinder bei der Schulanmeldung bitte nicht mitkommen. Ebenso ist der Besuch lediglich eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten erwünscht. Vielen Dank!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und freuen uns auf ein erstes Kennenlernen!